Kasko vs. Haftpflicht – Wer zahlt was?

Ein Beispiel vom Kaufland-Parkplatz

Sebastian und Roberto sind Freunde. Eines Tages passiert das, was niemand will: Beim Ausparken übersieht Sebastian das parkende Auto von Roberto und fährt ihm in die Seite. Er steigt sofort aus, entschuldigt sich und verspricht, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Doch was bedeutet das nun für beide? Wer übernimmt die Kosten?

 

Sebastian – Der Verursacher des Unfalls

Sebastian hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung – diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die er an fremden Fahrzeugen verursacht. Doch was ist mit seinem eigenen Auto?

Der Ablauf für Sebastian:

  1. Schadenmeldung: Sebastian meldet den Unfall unverzüglich seiner Versicherung.
  2. Welche Versicherung hat er? Er prüft, ob er nur eine Haftpflichtversicherung hat oder zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko abgeschlossen hat:
  • Nur Haftpflicht: Sein eigener Schaden wird nicht übernommen.
  • Teilkasko: Deckt in der Regel keine selbst verschuldeten Unfälle, sondern nur Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle etc. er sollte dies in jedem Fall mit der Versicherung klären.
  • Vollkasko: Deckt auch selbstverschuldete Schäden. Hier sollte er prüfen ob er eine Werkstattbindung hat: hat er eine Versicherung mit Werkstattbindung, muss er für Reparaturen an seinem eigenen Auto eine Partnerwerkstatt der Versicherung nutzen. Falls nicht, kann er seine Stammwerkstatt wählen.

Roberto – Der Geschädigte des Unfalls

Da Sebastian schuld ist, muss Robertos Schaden über dessen Haftpflichtversicherung reguliert werden.

Der Ablauf für Roberto:

  1. Versicherung des Unfallgegners kontaktieren: Er bekommt eine Schadennummer von Sebastians Versicherung.
  2. Kostenvoranschlag oder Gutachten?
  • Wenn der Schaden klein ist (z. B. ein Kratzer), reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
  • Ist der Schaden größer oder das Auto neu, hat Roberto das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Dies ist besonders wichtig, um mögliche Wertminderung, verdeckte Schäden oder Nutzungsausfall korrekt zu berechnen.
  1. Nutzungsausfall oder Mietwagen: Je nach Schadenhöhe kann er Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung haben.
  2. Reparatur oder Auszahlung? Roberto kann entscheiden, ob er das Auto reparieren lässt oder sich den Schadenbetrag fiktiv abrechnen lässt – also sich die Reparaturkosten (abzüglich der Mehrwertsteuer) auszahlen lässt.



Fazit: Wer zahlt was?

  • Sebastians Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden an Robertos Auto.
  • Sebastian selbst zahlt für seinen eigenen Schaden, es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung.
  • Roberto hat das Recht auf ein unabhängiges Gutachten, unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
  • Er sollte sich nicht allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen, sondern selbst aktiv werden, um eine faire Regulierung zu sichern.

 

Tipp:

Nach einem Unfall sollte man sich immer direkt mit einem unabhängigen Gutachter in Verbindung setzen – nicht nur mit der Versicherung. Versicherungen versuchen oft, Kosten zu minimieren. Ein eigener Gutachter stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt reguliert werden.

Hast du Fragen zu einem Schadenfall? Gutachten NordWest hilft dir weiter!

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